Schulbefreiung

Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden. Es ist ihnen ausreichende Gelegenheit zur Erfüllung ihrer religiösen Pflichten und zur Wahrnehmung religiöser Veranstaltungen auch außerhalb der Schule zu geben (BayScho §20 (3)).

Handelt es sich um eine eintägige Beurlaubung, so wenden Sie sich mit dem untenstehenden Formular bitte an den Klassenleiter Ihres Kindes. Bei einer Beurlaubung von mehreren Tagen ist die Schulleitung zuständig.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Schulbefreiungen vor oder nach den Ferien grundsätzlich nicht genehmigt werden.

Antrag auf Beurlaubung